Übersicht

[Altpapier]

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Zum Beispiel:
Zeitungen, Prospekte, Kataloge, Verpackungen aus Papier und Kartonagen, Wellpappe, Kartons

Hierzu zählen nicht:
Komplette Ordner, ölgetränkte Verpackungen, sonstig stark verunreinigte Verpackungen, benutzte Hygienepapiere, Tapetenreste und Zementsäcke.

Wohin?
1. Papiertonne
2. Deponie Brandholz

Hinweise:
Für die Altpapierabfuhr stehen Sammelgefäße mit einem Volumen von 240Liter oder 1.100Liter zur Verfügung.
Die Abfuhr des Altpapiers erfolgt alle 4 Wochen.
Mögliche Abfuhren pro Jahr insgesamt: 13

]

[Biomüll]

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Was gehört dazu?
Gemüse- und Obstreste, Fruchtschalen (Nüsse, Bananen etc.), Zitrusfrüchte, Lebensmittelreste (roh oder gekocht), Kaffeefilter, Teebeutel, Knochen, Milch- und Getreideprodukte, Federn, Eierschalen und -kartons, Fleisch-, Fisch- und Wurstreste, verdorbene Lebensmittel, Speiseöle und -fette in fester Form, Zeitungspapier (zum Einwickeln), Papiertaschentücher, Küchenpapier, Papierservietten, Fallobst, Heu, Stroh und Sägespäne, Topf- und Schnittblumen, Unkraut, Rasenschnitt.

Was gehört nicht dazu?
Flüssige Abfälle, Hygieneartikel, Staubsaugerbeutel, Zigarettenkippen, Windeln, Katzenstreu, Aschen, Straßenkehricht, Keramik, Steine, Chemikalien aller Art, Verpackungen, Hundekot, Dosen, Leder, Sondermüll, Batterien, Textilien, Tierkadaver.

Hinweise:
Rasenschnitt, Laub, Strauch- und Heckenschnitt bitte weiterhin über die Grünecke entsorgen. Bitte benutzen Sie zum Sammeln der Bioabfälle ausschließlich Papiertüten (keine Plastiktüten und keine biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel).
Für die Abfuhr von Bioabfällen stehen Sammelgefäße mit einem Volumen von 120Liter und 240Liter zur Verfügung.
Die Abfuhr des Bioabfalls erfolgt alle 2 Wochen; von Dezember bis Februar alle 3 Wochen.
Mögliche Abfuhren pro Jahr insgesamt: 23

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[Gelber Sack]

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Gelbe-Säcke-Hotline: 0800/7242115
(Fragen oder Beschwerden zur Abfuhr)

In den gelben Sack dürfen ausschließlich gebrauchte, restentleerte Verkaufsverpackungen. Das Spülen der Verpackungen ist nicht erforderlich.

Dazu zählen:
Arzneimittelblister, Aluminiumdeckel, Aluminiumschalen und -dosen (Konserven, ohne Pfand), Buttereinwickler, Cremetiegel/Cremedosen aus Kunststoff, Duschgel- und ShampooFlaschen, Einkaufstüten aus Kunststoff, Einwickelfolien, Einweggeschirr, Eisverpackungen aus Kunststoff, Farbeimer, Frischhaltefolie, Getränkekartons, Joghurtbecher, Kaffeevakuumverpackungen, Korken, Kronkorken, Milchkartons, Putzmittelflaschen aus Kunststoff, Quarkbecher, Schokoladenfolie (Aluminium/Kunststoff), Spraydosen, Steingutflaschen, Styroporverpackungen, Tuben (z.B. für Zahnpasta, Salben u.ä.) usw.

Nicht in den gelben Sack dürfen
Abfälle, die keine Verkaufsverpackungen sind – auch wenn diese aus Kunststoff, Metall oder Verbunden sind.

Beispiele: Aktenordner, Altkleider, Babyflaschen, Bioabfälle, Blechgeschirr, Damenstrumpfhosen, DVDs/CDs, Elektrogeräte, Essenreste, Einwegrasierer, Feuerzeuge, Filme, Glas, Holzwolle, Hygieneartikel, Kartons, Kassetten/Videokassetten, Katzenstreu, Keramiktöpfe, Klarsichthüllen, Kunststoffspielsachen, Luftmatratzen, Mobiltelefone, Montageschaumdosen (an den Hersteller zurückgeben oder kleinere Mengen am Schadstoffmobil abgeben), Papier, Pizzakartons, Pflaster, Porzellan, Schadstoffe, Tapetenreste, Taschentücher, Windeln, Zahnbürsten, Zelte, Zigarettenkippen usw.

Hinweis:
Die dualen Systeme haben unter: www.recycling-fuer-deutschland.de eine gemeinsame Website eingerichtet. Diese Website dient als Informationsplattform rund um das Thema Verpackungsrecycling.

Achtung!
Sollten Fremdstoffe in den gelben Säcken vorgefunden werden, bleiben diese bei der Abholung stehen. Es obliegt dem Verursacher, eine Nachsortierung vorzunehmen.

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[Restmüll]

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Was gehört dazu?
Abfälle aus Haushalten, welche in Form und Größe in ein Müllgefäß passen.

Was gehört nicht dazu?
Generell alle Speiseabfälle sowie alle getrennt gesammelten Wertstoffe und Abfälle. Werden Restmüllgefäße mit solchen Abfällen vorgefunden, erfolgt keine Leerung des betroffenen Gefäßes. Die Fehlbefüllungen sind vom Nutzer zu korrigieren.

Hinweis:
Für die Restmüllabfuhr stehen Sammelgefäße mit einem Volumen von 120 Liter, 240 Liter und 1.100 Liter zur Verfügung.
Die Abfuhr des Restmülls erfolgt alle 4 Wochen.
Mögliche Abfuhren pro Jahr insgesamt: 13
Überfüllte Tonnen werden nicht geleert. Die Deckel müssen geschlossen sein.
Restmüllsäcke
Sollte das vorhandene Müllgefäß wegen vorübergehend zusätzlichen Abfallmengen nicht ausreichen, können Müllsäcke für Restmüll bei der Gemeindeverwaltung oder im REWEMarkt erworben werden.

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[Schadstoffmobil]

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Sondermüll

Wohin?

Schadstoffmobil

Folgende Abfälle werden angenommen: Abbeizmittel, Abflussreiniger, Altölreste, Autobatterien, Backofenreiniger, Batterien, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Entkalker, Entwicklungsbäder, Farben (flüssig), Feuerlöscher, Fixierbäder, Fleckentferner, Frittierfette, Frostschutzmittel, Herdreiniger, Holzschutzmittel, Kaltreiniger, Klebstoffe, Kosmetika, Lacke, Laugen, Leim, Lösemittel, Metallreiniger, Mottenschutzmittel, Ölfilter, Pflanzenschutzmittel, Quecksilberthermometer, Rostschutzmittel, Salmiakgeist, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Spraydosen, Terpentin, Verdünner, Waschbenzin, WC-Reiniger, Zweikomponenten-Kleber etc. Die Sonderabfälle sollten möglichst in der gut verschlossenen Originalverpackung abgegeben werden. Das Fassungs vermögen der Behälter darf nicht größer als 25 Liter (bei ätzender Flüssigkeit 10 Liter) sein. Ausgehärtete Dispersionsfarben können mit dem Hausmüll entsorgt werden.

Nicht angenommen werden folgende Abfälle: Radioaktive, explosive und infektiöse Abfälle, Gasflaschen, Gaskartuschen für Campingkocher, CO2-Patronen für Sprudelbereiter, Asbestabfälle, Stein-/Glaswolle, Dachpappe, Altreifen, Abfälle in Gebinden größer als 25 Liter, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Transportverpackungen (Taschen, Kartons, Kisten etc.) Weitere Auskünfte zur Schadstoffsammlung im Hochtaunuskreis erteilt die

RMA GmbH

Frau Freund
069/80052-142
Frau de Sousa
069/80052-126
Frau Reinhardt
069/80052-134
Fax: 069/80052-292
www.rmaof.de
Sonderabfall@rmaof.de

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Mindestvoraussetzungen

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